FAQ - Thema: S-Exposé
1. Sind die Funktion des s-exposé® und die Widerrufsbelehrung
rechtssicher?
Antwort: Die FLOWFACT AG unterstützt durch die Funktion des s-exposé® den Anwender
dabei, den gesetzlichen Ansprüchen im Rahmen des Fernabsatzgesetzes gerecht zu
werden. Da die Rechtsprechung nicht eindeutig ist und kurzfristigen Änderungen
in den Anforderungen unterliegt übernimmt die FLOWFACT AG keinerlei
Garantie für eine absolute Rechtssicherheit.
Dies gilt für die Funktion des S-Exposé® als solche wie auch für die darin
enthaltenen Mustertexte und die Art der Protokollierung. Die FLOWFACT AG
empfiehlt daher dem Anwender eigenständig eine Rechtsberatung hinzuzuziehen.
2. Reicht es aus, dass der Interessent zur Bestätigung nur auf einen Link klickt?
Antwort: Um die Hürde für den Interessenten so gering wie möglich zu halten, hat sich die
FLOWFACT AG zum aktuellen Zeitpunkt für die Lösung über einen einzelnen
Klick entschieden.
Müsste der Interessenten zunächst vier verschiedenen Checkboxen seine
Zustimmung geben, wäre die Hürde für ihn so hoch gesetzt,
dass er unter Umständen das Exposé gar nicht mehr öffnet. Auf dem schmalen
Grad zwischen Rechtskonformität und Geschäftserfolg wird dadurch der
Schwerpunkt auf die Interessen des Maklers gelegt.
3. Können die Texte innerhalb des s-exposé® angepasst werden?
Antwort: Ja, dies ist möglich. An dieser Stelle werden E-Mail-Mustervorlagen zur
Verfügung gestellt. Diese befinden sich im Ordner
„Vorlagen.mus/aktivi/Einschreiben“ und können wie gewohnt auch manuell
angepasst werden. Ebenso kann die HTML-Seite (Vorabansicht der Offerte) bei
Bedarf angepasst und ebenso in diesem Ordner abgelegt werden. Hierzu sind
allerdings HTML-Kenntnisse notwendig.
4. Kann der Kunde die Widerrufsbelehrung auch ablehnen?
Antwort: Der Erhalt der Widerrufsbelehrung gilt so lange nicht als bestätigt/angenommen, so
lange der Interessent nicht explizit auf den Link geklickt hat, dies in der
ursprünglichen Offerten-E-Mail protokolliert wurde (siehe oben) und sie den Status
auf „Einschreiben (gelesen)“ bzw. „Einschreiben (gesendet)“ gewechselt hat.
Passiert dies nicht, so sollten Sie die 14-tägige Frist abwarten bis Sie weitere
Vermarktungsaktivitäten im konkreten Fall unternehmen. Auf welchen Wegen der
Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann ist in der
Widerrufsbelehrung selbst beschrieben.
5. Ist es möglich bei der automatisch erzeugten Vorab-E-Mail verschiedene Vorlagen
auszuwählen oder noch einmal jeweils individuellen Text zu ergänzen?
Antwort: Die Vorlage für die automatisch erzeugte Vorab-E-Mail befindet sich ebenfalls im
Ordner „Vorlagen.mus/aktivi/Einschreiben“ – dort kann sie global angepasst
werden. Eine Verwendung und Auswahl unterschiedlicher Vorlagen ist nicht
vorgesehen. Ebenso wenig die jeweilige individuelle Ergänzung beim Versand des
jeweiligen S-exposé®. Die Inhalte innerhalb der automatisch erzeugten Vorab-EMail
sind von rechtlicher Relevanz und sollten daher nicht von jedem Mitarbeiter
direkt zu individualisieren sein. Individuelle Inhalte und Ansprache gehören nach
wie vor in die Offerte selbst. Die Vorab-E-Mail verhält sich selbst eher wie ein
Briefumschlag in welchem die ursprüngliche Offerte zugestellt wird.
6. Können auch bei Verwendung des pdf-Angebotstools s-exposé®
verwendet werden?
Antwort: Ja, auch im pdf-Angebotstool wird es die Möglichkeit geben eine erstellte Offerte
vor dem Versand als S-exposé® zu definieren. Hierzu ist die Installation einer
aktuellen Version des pdf-Angebotstools notwendig.