Hintergrund
Zum 19.06.2026 treten neue gesetzliche Anforderungen für den elektronischen Widerruf von online geschlossenen Verbraucherverträgen in Kraft.
Mit dem aktuellen Performer IEX Add-in wird daher eine Funktion bereitgestellt, mit der Interessenten einen Widerruf direkt online erklären können.
Die Funktion steht ausschließlich im Interaktiven Exposé (IEX) zur Verfügung.
Voraussetzungen
Für die Nutzung der Widerrufsfunktion benötigen Sie die aktuelle Version des Performer IEX Add-ins (InteractiveExpose, ab Version 2.9.22).
Falls Sie das Add-in bereits einsetzen, führen Sie bitte nach Bereitstellung der neuen Version ein LiveUpdate durch.
Wie funktioniert der Online-Widerruf?
Online-Ausübung des Widerrufsrechts
Im Interaktiven Exposé wird innerhalb der Widerrufsbelehrung ein zusätzlicher Hinweis zur Online-Ausübung des Widerrufsrechts angezeigt.
Beispiel:
Über den dort genannten Exposé-Link kann der Interessent sein Widerrufsrecht elektronisch ausüben. Nach Übermittlung erhält der Interessent automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Anzeige des Widerruf-Buttons
Am Ende des Interaktiven Exposés steht dem Interessenten zusätzlich die Funktion „Vertrag widerrufen“ zur Verfügung.
Beispiel:
Nach Klick auf den Button wird ein Formular geöffnet, über das der Widerruf elektronisch an den Vertragspartner übermittelt werden kann.
Benachrichtigung des Vertragspartners
Nach Absenden des Formulars wird automatisch eine E-Mail an den im Exposé hinterlegten Ansprechpartner versendet.
Die E-Mail enthält:
- Datum und Uhrzeit des Eingangs
- Vor- und Nachname des Interessenten
- E-Mail-Adresse des Interessenten
- Referenz der Immobilie
- Hinweis auf die eigenständige Prüfung der Wirksamkeit des Widerrufs
Beispiel:
Eingangsbestätigung für den Interessenten
Zeitgleich erhält der Interessent automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Diese Bestätigung dokumentiert den Eingang der Widerrufserklärung, einschließlich Datum und Uhrzeit.
Beispiel:
Praxisbeispiel: Widerruf einer Provisionsvereinbarung
Ein Interessent hat über das Interaktive Exposé Zugriff auf die Objektunterlagen erhalten und möchte seine Widerrufserklärung elektronisch übermitteln.
Über die Exposé-Landingpage kann er den Widerruf direkt starten. Die zur Identifizierung erforderlichen Angaben werden automatisch übernommen und können vor dem Absenden überprüft werden.
Nach Bestätigung des Widerrufs:
- erhält der Interessent automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail,
- wird der im Exposé hinterlegte Ansprechpartner über den Eingang des Widerrufs informiert,
- werden Datum und Uhrzeit des Eingangs dokumentiert.
Der Vorgang kann anschließend im eigenen CRM- und Bearbeitungsprozess weiterverfolgt werden.
Ihr Vorteil
Die Widerrufserklärung wird digital erfasst, automatisch bestätigt und unmittelbar an den zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet. Dadurch werden manuelle Bearbeitungsschritte reduziert und ein nachvollziehbarer Prozess für alle Beteiligten geschaffen.
Was muss ich als Makler tun?
Nach Eingang einer Widerrufserklärung müssen Sie selbst prüfen:
- ob ein wirksamer Widerruf vorliegt,
- ob die Widerrufsfrist eingehalten wurde,
- welche Auswirkungen sich auf bestehende Vereinbarungen ergeben.
Performer dokumentiert und übermittelt die Widerrufserklärung, übernimmt jedoch keine rechtliche Prüfung.
Häufige Fragen
Wird die Funktion automatisch aktiviert?
Ja. Nach Installation der aktuellen Version des IEX Add-ins steht die Funktion automatisch zur Verfügung.
Muss ich zusätzliche Einstellungen vornehmen?
Nein. Es sind keine weiteren Konfigurationen erforderlich.
Muss ich das IEX Add-in aktualisieren?
Ja. Die Widerrufsfunktion steht erst nach Installation der aktuellen Version des IEX Add-ins zur Verfügung.
Führen Sie hierzu bitte ein LiveUpdate durch:
Ist die Funktion auch im sExposé verfügbar?
Nein. Die Widerrufsfunktion wird ausschließlich im Interaktiven Exposé (IEX) bereitgestellt.
Wer erhält die Widerrufserklärung?
Die Widerrufserklärung wird an den im Exposé hinterlegten Ansprechpartner versendet.
Prüft Performer die Wirksamkeit des Widerrufs?
Nein. Die rechtliche Prüfung verbleibt beim jeweiligen Vertragspartner.
Werden Interessenten über den Eingang ihres Widerrufs informiert?
Ja. Nach erfolgreicher Übermittlung erhält der Interessent automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit den übermittelten Informationen sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.